Allgemeine Geschäftsbedingungen

**§ 1 Anwendungsbereich / Vertragsgegenstand**

(1) Vertragspartner ist die Bobbys Gastro Solutions mit Sitz in 28205 Bremen, Hoyaer Str. 13, Deutschland.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die dauerhafte Bereitstellung von Standardsoftware gemäß dem zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag.
(3) Unsere Angebote richten sich sowohl an gewerbliche Kunden als auch an private Verbraucher. Da der Großteil unserer Vertragspartner Unternehmen sind, sind unsere Geschäftsbedingungen primär auf diese Zielgruppe abgestimmt. Für Verbraucher gelten gesonderte Regelungen, wenn erforderlich.
(4) Unsere Geschäftsbedingungen finden ausschließlich Anwendung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir haben schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch bei Kenntnis von abweichenden Bedingungen, wenn wir die Leistung dennoch erbringen.

**§ 2 Angebot und Vertragsabschluss**

(1) Die Informationen in unseren Werbematerialien oder auf unserer Website sind als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen. Bestellungen des Kunden – gleich ob schriftlich, telefonisch oder elektronisch – gelten als Angebot im Sinne des § 145 BGB. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung unsererseits, gilt das Angebot als abgelehnt.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Zusendung der Rechnung, durch die Annahme oder Nutzung des Softwarepakets oder durch die Erbringung der Leistung zustande. Möchte der Kunde zusätzliche Leistungen, muss er ein neues Angebot anfordern oder eine Vertragsänderung beantragen.
(3) Für die Entwicklung von Individualsoftware sind gesonderte vertragliche Vereinbarungen erforderlich.

**§ 3 Nutzungsrechte**

(1) Der Kunde erhält ein unbefristetes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Die Software darf nur auf einem einzelnen Computer genutzt werden (Einzellizenz), es sei denn, der Kunde erwirbt eine Netzwerklizenz. Die Software gilt als installiert, wenn sie im Arbeitsspeicher oder auf einem Datenträger (z. B. Festplatte) gespeichert ist.
(2) Die Bestimmungen des Urheberrechts (§§ 69a ff. UrhG) finden ergänzende Anwendung auf die Nutzungsrechte.
(3) Der genaue Umfang der Nutzungsrechte und Pflichten ist in der mit dem Kunden vereinbarten „Lizenzvereinbarung“ festgehalten, die Bestandteil jedes Vertrages ist.

**§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen**

(1) Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, gelten unsere Preise ab Werk. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und in der Rechnung ausgewiesen.
(2) Der Kaufpreis ist netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die rechtzeitige Zahlung richtet sich nach dem Eingang des Betrags auf unserem Geschäftskonto.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungen per Lastschrift abzulehnen oder eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Kosten für Rücklastschriften trägt der Kunde.
(4) Zahlungen durch Scheck oder Wechsel werden nicht akzeptiert.
(5) Bei fehlender Vereinbarung ist die Zahlung ohne Abzüge zu leisten.
(6) Abonnements können über unsere Website ohne besondere schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Die Zahlung des angegebenen Abo-Preises legt die Laufzeit (in der Regel 1 Monat) fest, die sich bei wiederkehrenden Zahlungen jeweils um den bezahlten Zeitraum verlängert. Abonnements können von beiden Parteien zum Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Abo-Gebühren bei vorzeitiger Kündigung ist ausgeschlossen.
(7) Ratenzahlungen für Software werden über die Abo-Funktion abgewickelt. Nach Zahlung aller Raten erhält der Kunde Lizenzdaten zur dauerhaften Freischaltung der Software. Bei Zahlungsverzug oder eigener Kündigung des Ratenzahlungsvertrags gelten die bisherigen Raten als Abo-Zahlungen, und der Vertrag wird beendet. Eine Erstattung bereits geleisteter Raten ist ausgeschlossen.
(8) Der Kunde kann nur dann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen, wenn diese rechtlich festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Unternehmer dürfen ihr Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihr Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(9) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von Verbrauchern 5 % und von Unternehmern 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens, z. B. durch Bankkredite, können wir diesen geltend machen.
(10) Kreditkartenabrechnungen erfolgen über STRIPE Payments Europe Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland.

**§ 5 Gewährleistung / Haftung für Mängel**

(1) Wir stellen alle Produkte mit größter Sorgfalt her und befolgen anerkannte Programmierstandards. Allerdings können wir nicht garantieren, dass Software unter allen Bedingungen fehlerfrei funktioniert. Wir gewährleisten nur die in den Produktinformationen angegebene Funktionalität und übernehmen keine Verantwortung dafür, dass das Produkt den spezifischen Anforderungen des Kunden entspricht.
(2) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung schriftlich zu melden, andernfalls erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Recht vor, die Art der Nacherfüllung bei Mängeln zu wählen.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt für Verbraucher 2 Jahre ab Gefahrenübergang.
(5) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die Verjährungsfrist für Rückgriffsansprüche bleibt unberührt, dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln richten sich nach § 6.
(6) Garantien im rechtlichen Sinne werden nicht gewährt.

**§ 6 Haftung für Schäden**

(1) Unsere Haftung für Vertragsverletzungen und Delikte ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, Verletzungen von Kardinalpflichten oder Ersatzansprüche wegen Verzugsschäden. In diesen Fällen haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren diese Ansprüche innerhalb von einem Jahr ab Entstehung des Anspruchs oder bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln ab Übergabe der Ware.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten und Vertreter.

**§ 7 Eigentumsvorbehalt / Verbraucher**

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Kunde hat uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte umgehend zu informieren und die erforderlichen Unterlagen für eine Intervention zur Verfügung zu stellen.

**§ 7a Eigentumsvorbehalt / Unternehmer**

(1) Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde hat uns über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte umgehend zu informieren und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Ansprüche ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte gegen seine Abnehmer zustehen.
(4) Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwirbt der Kunde unser Eigentum an der neu hergestellten Ware.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

**§ 8 Besondere Rechte und Pflichten des Kunden**

(1) Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 2 Wochen bei Fernabsatzverträgen. Die Produkte müssen ungeöffnet und unbenutzt sein, das bedeutet, dass keine Installation oder Nutzung der Lizenzdaten stattgefunden haben darf. Andernfalls erlischt das Widerrufsrecht. Diese Regelung ist gerechtfertigt, da der Kunde die Leistungsfähigkeit unserer Software durch angebotene Demoversionen testen kann. Das Widerrufsrecht gilt nicht für digital gelieferte Lizenzen.
(2) Für die Installation der Software ist ausschließlich die in der Dokumentation angegebene Anleitung maßgeblich. Der Kunde ist verantwortlich dafür, die erforderlichen System